VTkH-Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e.V.

Der VTkH

Unser Verband wurde im März 2005 gegründet, um die besondere Heilmethode der klassischen Homöopathie bei Tierbesitzern bekannt zu machen und gleichzeitig die Tierheilpraktiker:innen, die diese Heilmethode anwenden, in jeder Hinsicht zu unterstützen und zu fördern.

Die Mitglieder unseres Verbandes sind mehrheitlich Absolventen der Scola Animilia, in der eine dreijährige intensive Ausbildung in Tiermedizin und klassische Homöopathie für Tiere angeboten wurde. Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker/zur Tierheilpraktikerin basierte ausschließlich auf den Theorien und Philosophien der klassischen Homöopathie, die von Samuel Hahnemann begründet wurde. Unsere Mitglieder sind sich über die Möglichkeiten und Grenzen, der von ihnen angewandten Heilkunde bewusst.

Über Ihre tatkräftige Unterstützung freuen wir uns natürlich auch-ob als aktives Mitglied oder als förderndes Mitglied. Bei Interesse schreiben Sie uns gerne an!

Unser Verband ist Mitglied im Berufsverband der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände e.V., einem Dachverband von mehreren Tierheilpraktikerverbänden. Damit sind wir als Interessenvertreter unserer Mitglieder umfassend tätig.

 

Berufsbild Tierheilpraktiker

Ein Berufsbild für Tierheilpraktiker:innen wurde von der Interessengemeinschaft Tierheilpraktikerverbände erstellt:

http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Info/Berufsbild-Tierheilpraktiker

 

Pressemitteilung der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V:, des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., des internationalen Tierheilpraktikerverbandes und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit (ATG) e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.09.2022:

Bundesverfassungsgericht: Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Teilen verfassungswidrig

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von drei Tierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben. Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16.11.2022 zur Kenntnis gebracht wurde,  können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktiker*innen als auch von Tierhalter*innen bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewandt werden.“

 

Bekanntlich hatten vor gut einem Jahr die Kolleginnen mit Unterstützung eines Konsortiums aus 9 Berufsverbänden gegen diesen Paragraphen wegen Verstoßes gegen den Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Berufes sichert, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diesen Eingriff der Bundesregierung in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktikerinnen sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung als nicht gerechtfertigt an.

 

Die unterstützenden Berufsverbände setzen sich bereits seit vielen Jahren in konstruktiver Zusammenarbeit für die Anerkennung des Berufes „Tierheilpraktiker*in“ ein. Diese Bemühungen wurden nun höchstrichterlich bestätigt und gestärkt. Wir freuen uns, mit unserem Engagement und Einsatz die erfolgreiche weitere Berufsausübung aller Tierheilpraktiker*innen zu sichern.

 

Bei allen unseren Unterstützer*innen, insbesondere auch den vielen Menschen, die die Petition des BkTD e.V. gezeichnet haben, bedanken wir uns!

Weitere Informationen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html

 

 

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